Die Weisheitszähne bereiten vielen Menschen im höheren Lebensalter Ärger. Sie liegen an den Enden der Zahnreihe und treten als Nachzügler in den Mundraum ein. Häufig finden sie nicht genug Platz für einen ungehinderten Durchbruch. Vor allem zwischen dem 20. und 40. Lebensjahr des Patienten raten viele Zahnärzte, die Weisheitszähne zu entfernen. Für diese Vorgehensweise gibt es bislang keine wissenschaftliche Erklärung. Die Aufgabe der Extraktion besteht darin, spätere Komplikationen wie ein Verschieben der benachbarten Zähne zu verhindern.
Dank modernster Medizintechnik erfolgt eine Operation der Weisheitszähne ambulant und unter örtlicher Betäubung. Lediglich bei Patienten mit Zahnarztphobie kommt die Vollnarkose infrage. Dennoch bleibt es bei einem umfangreichen Eingriff, der mit einer Verletzung von Zahnfleisch und Kieferknochen einhergeht. Durch das Betäubungsmittel sind das Schmerzempfinden und der Schluckreflex gestört. Zahnärzte empfehlen, mit dem Essen bis zum Abklingen der Betäubung zu warten, um Zahnfleisch und Mundschleimhaut nicht zu verletzen.
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Allerdings führt das Betäubungsmittel zu einer deutlichen Beeinträchtigung des allgemeinen Wohlbefindens. Das eingeschränkte Reaktionsvermögen verbietet am Tag der Operation das Führen von Kraftfahrzeugen und Bedienen von Maschinen. Bei einer Operation unter Vollnarkose macht sich ein Aufenthalt von zwei bis drei Tagen im Krankenhaus erforderlich. Im Falle einer ambulanten Entfernung empfehlen die Zahnärzte ihren Patienten, sich nach der Behandlung abholen zu lassen.
Eine Weisheitszahn-OP macht eine Krankschreibung von drei bis sieben Tagen erforderlich. Bis zum dritten Tag nach der OP gilt es, auf körperliche Aktivitäten wie Sport oder Schwerstarbeit zu verzichten. Stattdessen empfiehlt sich Ruhe, ausreichendes Kühlen mit Eisbeuteln sowie weiche Kost. Koffein, Nikotin und Alkohol behindern das Abheilen der Wunde. Daher gehören Kaffee und schwarzer Tee ebenso wenig auf den Speiseplan wie die Zigarette oder das Bier. Auch Sauna und Sonnenbäder gelten als No-Go. Dagegen fördert ein gemütlicher Spaziergang an der frischen Luft die Wundheilung.
Die Dauer der Krankschreibung hängt vom Heilungsverlauf ab. In der Regel kontrolliert der Zahnarzt nach einer Woche den Zustand der Wunde und zieht die Fäden. Bei diesem Termin entscheidet er über eine Verlängerung der Krankschreibung. Liegen keine Beschwerden vor, kann der Patient anschließend seinem gewohnten Lebensstil und seiner Tätigkeit nachgehen. Vor der Aufnahme körperlich schwerer Arbeiten und Kraftsport empfiehlt sich eine Rücksprache mit dem Zahnarzt. Arbeitgeber stellen ihren Arbeitnehmern für die ersten Wochen nach der OP einen Schonarbeitsplatz zur Verfügung. Das Führen von Fahrzeugen und Bedienen von Maschinen stellt mit Ablauf der Krankschreibung kein Problem dar. Auf kräftiges Zubeißen gilt es in den ersten Monaten zu verzichten, da die Kieferknochen die Belastung nicht aushalten.