Schlägt der Zahnarzt eine Weisheitszahn OP vor, werden viele Patienten vor allem in der heutigen Zeit an die Kosten denken. Nicht immer müssen dies jedoch entfernt werden, doch wenn das Platzangebot im Kiefer nicht ausreicht oder die Weisheitszähne Schwierigkeiten bereiten, sollte an eine Extraktion gedacht werden.
Sind die Weisheitszähne ganz normal durchgebrochen, können sie normal extrahiert werden. Sind sie jedoch nur teilweise durchgebrochen oder liegen sie noch im Knochen, müssen sie chirurgisch entfernt werden. Hierzu ist eine kleine OP nötig, bei der entweder eine örtliche Betäubung oder eine Vollnarkose gebraucht wird. Bei Komplikationen oder wenn alle vier Weisheitszähne auf einmal gezogen werden, wird der Zahnarzt sicherlich eine Vollnarkose vorschlagen, wenn der Gesundheitszustand des Patienten nicht dagegen spricht.
Zunächst wird der Zahnarzt eine umfassende Untersuchung vornehmen und eine Röntgenaufnahme anfertigen, bei der er die Weisheitszähne und ihre Wurzelform, die Position im Kieferknochen und auch die Nähe zur Kieferhöhle etc. bestimmen kann. Danach werden die Ergebnisse der Untersuchung mit dem Patienten besprochen und ein entsprechender Behandlungsplan aufgestellt. Auch die Narkoseform kommt nun zur Sprache. Lässt sich der Weisheitszahn voraussichtlich gut entfernen, wird die OP nicht allzu lange dauern. Zunächst wird der Zahn freigelegt, der Knochen soweit wie nötig abgetragen und der Zahn entfernt. Die Wundhöhle wird dann mit Nähten verschlossen, die dann nach ca. sieben Tagen entfernt werden.
Wird die OP ambulant in örtlicher Betäubung, also mit Lokalanästhesie durchgeführt, ist diese Option für ängstliche Patienten oft nicht die beste Wahl. Diese entscheiden sich meist für eine Lachgasanalgesie, um so während der Weisheitszahn OP komplett entspannt und angstfrei zu sein. Eine weitere Möglichkeit ist das Ziehen der Weisheitszähne unter Vollnarkose.
Die Kosten für das Ziehen der Weisheitszähne werden von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen, wenn der Zahnarzt eine medizinische Notwendigkeit für die Extraktion feststellt. Genauso verhält es sich mit der Kostenübernahme für die Narkose. Hält der Zahnarzt eine Vollnarkose bei einer Weisheitszahn OP für medizinisch begründet, übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen die Kosten. Entscheidet sich der Patient ohne medizinische Notwendigkeit für die Vollnarkose, muss er die Kosten dafür selbst übernehmen.